Gemäß §§ 49 und 50 des Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2 Umsetzungsgesetz) sind Top Level Domain Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister verpflichtet, genaue und vollständige Domain-Namen- Registrierungsdaten in einer eigenen Datenbank mit der gebotenen Sorgfalt zu sammeln und zu pflegen sowie berechtigten Zugangsnachfragern auf begründeten Antrag unter Darlegung eines berechtigten Interesses und soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags Zugang zu den Domain-Namen-Registrierungsdaten zu gewähren.
Das Auskunftsverfahren steht ausschließlich “berechtigten Zugangsnachfragern” zur Verfügung. Dies sind entsprechend Definition nach § 2, 2. NIS-2 Umsetzungsgesetz:
Berechtigte Zugangsnachfrager haben ihren Antrag über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse nis2auskunft@schlundtech.com für NIS-2 einzureichen.
Der Antrag muss eine Begründung und Darlegung eines berechtigten Interesses beinhalten sowie zur Erfüllung der Aufgaben des berechtigten Zugangsnachfragers erforderlich sein.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Auskunft unverzüglich/innerhalb von 72 Stunden nach Antragseingang. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Antrag mit Begründung abgelehnt.
Ab dem 25. Mai 2018 wurden die in einem öffentlichen WHOIS angezeigten Kontaktinformationen für Domaininhaber stark eingeschränkt. Es gibt jedoch weiterhin Möglichkeiten, Domaininhaber zu kontaktieren, zum Beispiel über unser Webformular.
In einigen Fällen können andere Parteien legitime Gründe haben, die tatsächlichen Informationen über den Domaininhaber von der InterNetX GmbH anzufordern. Dies kann Strafverfolgungsbehörden, Sicherheitsunternehmen oder Vertreter von Inhabern geistigen Eigentums einschließen. Wenn Sie glauben, einen legitimen Grund für die Anforderung von Informationen über den Domaininhaber zu haben, müssen Sie Ihren Antrag an die entsprechende E-Mail-Adresse domain-abuse@internetx.com einreichen.
Gemäß Abschnitt 10.2 der Registrierungsdatenrichtlinie MÜSSEN alle Anträge die folgenden Informationen enthalten. Wenn diese Angaben nicht gemacht werden, wird Ihr Antrag abgelehnt.
A. Identität des Antragstellers:
B. Bevollmächtigung:
C. Angeforderte Daten:
D. Rechtsgrundlage:
E. Bestätigungen (obligatorisch):
Vorgaben und Verfahren, einschließlich Überprüfungsverfahren, mit denen sichergestellt wird, dass die Datenbank genaue und vollständige Angaben enthält, sind: